Rechtsprechung
AG Aachen, 15.09.2008 - 120 C 255/08 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- captain-huk.de
Fiktive Schadensabrechnung - Stundenverrechnungssätze der markengebundenen Fachwerkstatt und Stellungsnahmekosten
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (2)
- BGH, 29.04.2003 - VI ZR 398/02
Zur Schadensberechnung auf der Grundlage fiktiver Reparaturkosten
Auszug aus AG Aachen, 15.09.2008 - 120 C 255/08
Dies bedeutet, bezogen auf die Abrechnung fiktiver Reparaturkosten, dass der Kläger sich auf der einen Seite auf günstigere und gleichwertige Reparaturmöglichkeiten verweisen lassen muss, soweit diese ihm mühelos und ohne Weiteres zugänglich sind (BGH, NJW 2003, 2086 ff.).Auf der anderen Seite ist der Geschädigte jedoch grundsätzlich in der Wahl seiner Mittel zur Schadensbehebung frei und soll im Rahmen des § 249 BGB möglichst vollumfänglich entschädigt werden (BGH, NJW 2003, 2086 ff.).
- AG Aachen, 15.09.2008 - 120 C 225/08
Sachverständigenhonorar - Kosten für zusätzliche SV-Stellungnahme
Auszug aus AG Aachen, 15.09.2008 - 120 C 255/08
Das AG Aachen hat die Beklagte am 15.09.2008 (120 C 225/08) verurteilt, an den Kläger 333, 14 EUR nebst Zinsen zu zahlen.